Fördergelder für Grundschulen

Förderrichtlinien für Sicher-Stark-Kurse und Vorträge an Grundschulen
1. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Grundsätzlich kann jede Grundschule bzw. ihr Förderverein aus dem gesamten Bundesgebiet (mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz) einen Antrag auf Förderung für Sicher-Stark-Kurse/-Vorträge beim Sicher-Stark-Team stellen. Dies gilt auch für Schulen, die bereits Sicher-Stark-Kurse mit dem Sicher-Stark-Team durchgeführt haben. Alle anderen Schulen, wie Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und alle Formen von Sonderschulen, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
2. Finanzierung
Als Grundschule bzw. Förderverein haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse für
- Sicher-Stark-Tagesschnupperkurse ( 200,- Euro pro Kurs)
- Vorträge zur Internetsicherheit (7,- Euro pro Teilnehmer)
- Sicher-Stark-Hauptkurse (600,- Euro pro Kurs)
zu beantragen.
Die Restsumme muss durch Eigenmittel finanziert werden (eigene Gelder der Schule, des Fördervereins, durch Eigenanteil der Eltern oder durch weitere Sponsoren). Andere Gewaltpräventionsprogramme werden nicht gefördert.
3. Antragstellung
Der Antrag auf Finanzierung der Sicher-Stark-Kurse/-Vorträge kann nur über das Internet erfolgen und ist vollständig ausgefüllt an die Sicher-Stark-Stiftung zu senden.
Im Antragsformular wird die Grundschule aufgefordert, eine kurze Projektbeschreibung zu machen. Dabei berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:
- Gründe für das Projekt / besondere Vorkommnisse in der Schule, der Stadt oder der Region
- Bisherige Aktivitäten oder Kurse zum Thema „Prävention“
- Zielgruppe
- Geplanter Umfang
- Erwartete Ergebnisse
- Zeitplan
- Vor-/Nachbereitung der Sicher-Stark-Tagesschnupperkurse
- Perspektiven für eine längerfristige Zusammenarbeit
- Finanzierung des Eigenanteils
Bitte achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass Ihnen sämtliche Angaben vorliegen müssen, um das Antragsformular abschicken zu können. Außerdem beachten Sie bitte, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge − nur über das Internet (online) − Berücksichtigung finden können. Per Post oder Fax zugesandte Anträge können aus technischen Gründen leider keine Berücksichtigung finden! Schulen in Rheinland Pfalz können keine Förderung erhalten.
4. Antragsfrist
Anträge können ab sofort nur über das Internet (online) bei der Sicher-Stark-Stiftung bis zum 30. Juni 2014 eingereicht werden.
5. Pflichten des Unterstützungsempfängers
Im Falle der Antragsgewährung wäre es schön, wenn das Projekt in den Medien erscheint.
Außerdem sollte über das Präventionsprojekt eine Pressemeldung auf der eigenen Schulhomepage erscheinen.
Weiterhin bitten wir Sie, die Aufsicht während der Veranstaltungspausen zu regeln, da das Sicher-Stark-Team zu diesen Zeiten nicht Aufsicht führen kann. Deshalb ist die Anwesenheit zweier Erziehungsberechtigter oder Lehrkräfte während der Sicher-Stark-Veranstaltungen erforderlich.
6. Zeitrahmen und Terminierung für die Durchführung der Sicher-Stark-Kurse und -Vorträge
Sie können auf dem Antrag Terminwünsche vermerken. Die genaue Terminierung findet in Absprache zwischen Ihnen und dem Sicher-Stark-Team statt. Hierzu werden Sie von unseren PräventionsberaterInnen, je nach Anzahl der eingehenden Anträge, so frühzeitig wie möglich kontaktiert. In Einzelfällen kann sich die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Fördergeldern verzögern. Wir bitten Sie freundlich, von vorherigen Anfragen zur Antragsgewährung abzusehen. Die Gewährung oder Ablehnung des Antrags wird Ihnen so bald wie möglich per E-Mail zugesandt.
7. Vertragsabschluss
Nach schriftlicher Bewilligung der Fördergelder wird mit dem Sicher-Stark-Team ein Vertrag geschlossen, dem Sie alle Bedingungen entnehmen können, die zur Durchführung der Kurse/Vorträge notwendig sind.
8. Auszahlung der Fördergelder
Die Fördergelder des Sponsors sind zweckgebunden für die Sicher-Stark-Kurse/-Vorträge/ -Webinare. Die restlichen Kursgebühren/Vortragsgebühren sind gegenüber dem durchführenden Anbieter entsprechend der Zahlungsbedingungen des Sicher-Stark-Teams zu begleichen. Da wir keine Spenden aus Rheinland-Pfalz mehr entgegennehmen, können wir auch keine Fördergelder mehr für die Grundschulen in Rheinland-Pfalz auszahlen.
9. Rechtsanspruch
Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht somit nicht. Der Rechtsweg ist somit ausgeschlossen.
Euskirchen, den 01.05.2014